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Internationale Mitarbeiterentsendung

Internationale Mitarbeiterentsendungen

Wir verfügen über besondere Erfahrung im Bereich des internationalen Steuerrechts, insbesondere der internationalen Mitarbeiterentsendung. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen, welche regelmäßig Mitarbeitende ins Ausland entsenden sowie Arbeitnehmer, welche von Ihrem Arbeitgeber auf un-/bestimmte Zeit ins Ausland entsendet werden.

Unsere Beratung umfasst:

  • die Erstellung steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Gutachten,

  • die Beratung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung,

  • die Erstellung deutscher und schweizerischer Einkommensteuererklärungen Ihrer Mitarbeitenden,

  • die Bestimmung des steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohns
    (diese kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Mitarbeitenden oder im Rahmen der Beurteilung der Verpflichtung zum deutschen Lohnsteuereinbehalt erfolgen),

  • die Prüfung der Verpflichtung zum Lohnsteuereinbehalt des entsendenden bzw. aufnehmenden Unternehmens in Deutschland (§ 38 EStG),

  • die Erstellung von Anzeigen über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug (§ 41c Abs. 1 und 4 EStG),

  • die Beantragung von Freibeträgen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39a EStG),

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
    (z.B. hinsichtlich der Gestellung eines Dienstwagens, Erstattung von Übernachtungskosten sowie die Erstattung von Kosten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung für Familienmitglieder des Arbeitnehmers)

  • Antrag auf Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer,

  • Beurteilung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts sowie entsprechende Anträge auf Weitergeltung des bisherigen Sozialsystems bei Entsendungen,

  • Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Sozialversicherungsmeldungen bei Dienstreisen (Beantragung von A1-Bescheinigungen).

Unsere Klienten schätzen die umfassende Beratung aus einer Hand.

Bei Entsendungen in die Schweiz übernehmen wir bei Bedarf ferner die Beurteilung, ob die schweizerische Einkommensteuer mit Einbehalt der schweizerischen Quellensteuer abgegolten ist oder ob eine Einkommensteuererklärung in der Schweiz einzureichen ist.

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