Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen, Grenzgänger und Entsendungen
Ihr Steuerberater für internationale Mitarbeiterentsendungen
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Die Steuerkanzlei Wernli berät Sie bei Auslandsentsendungen, Geschäftsreisen und mehr.
Steuererklärungen können von unserem Büro für Deutschland und die Schweiz eingereicht werden, da unser Gründer Fabian Wernli ein zertifizierter und erfahrener Steuerberater in beiden Ländern ist. Für alle anderen Länder erstellen Ihnen unsere Partnerkanzleien die erforderlichen Steuererklärungen, da wir Teil eines internationalen Netzwerks von Steuerberatern und Rechtsanwälten sind.
Wir beraten im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen, Auftraggeber sind Steuerpflichtige mit Wohnsitz in mehreren Staaten (sogenannte Mehrfachbeschäftigungen), Grenzgänger und Wochenaufenthalter.
Unsere Leistungen für Arbeitnehmer
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Steuererklärung für Deutschland und/oder die Schweiz
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Ansprüche auf Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer
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Erstattungsanträge zu viel gezahlter Kapitalertragsteuern
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Beurteilung Ihrer persönlichen Steuersituation (Steuerpflicht, Steuerabzüge etc.)
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Allgemeine Beratung zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht
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A1-Anträge an die Sozialversicherungsbehörden für Dienstreisen und Entsendungen
Unsere Leistungen für Arbeitgeber
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Prüfung der Lohnsteuerpflicht Ihrer Mitarbeiter
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Quellensteuer-Berechnungen und Monatsberichte (Quellensteuer-Abrechnung Schweiz)
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Steuererklärungen für Ihre entsandten Mitarbeiter
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Befreiungsanträge für die Lohnsteuer auf steuerfreie Gehälter nach DBA
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Nachmeldung von nicht (lohn-)versteuerten Gehältern, § 41c EStG
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Beurteilung, welchem Sozialsystem der entsandte Arbeitnehmer während der längerfristigen oder kurzfristigen Entsendung unterliegt
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A1-Anträge an die Sozialversicherungsbehörden für Dienstreisen und Entsendungen
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Umfassende arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Entsendung
Wenden Sie sich an die Steuerkanzlei Wernli – wir verfügen über vertieftes Wissen und Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Ihr Spezialist für Entsendungen und die Vermeidung von Doppelbesteuerung.