Steuererklärungs-Pflicht bei Kurzarbeit
Der Bezug von Kurzarbeitsgeld erfordert die Einreichung einer Steuererklärung, § 46 Abs. 2 Nr. 1 2. HS EStG. Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen und potenzielle Risiken vermeiden, stehe ich Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Mit meiner fachlichen Expertise übernehme ich gerne die Erstellung Ihrer Steuererklärung im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitsgeld. Von der korrekten Erfassung der Einkünfte bis zur Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen und Abzugspositionen - ich sorge dafür, dass Ihre Steuererklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie optimal entlastet.
Verlassen Sie sich darauf, dass ich Ihnen den bürokratischen Aufwand abnehme und Sie während des gesamten Prozesses professionell unterstütze. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten in erfahrene Hände zu legen.