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Steuererklärung

Erstellung von Steuererklärungen

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Bei einer Vertretung durch uns gilt für die Abgabe Ihrer Steuererklärung die verlängerte Frist bis Ende Februar des zweiten auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 AO). Durch Covid wurden die Fristen für einige Folgejahre weiter verlängert (für 2022 bis
31. Juli 2024, für 2023 bis 2. Juni 2025).

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbständig tätigen, beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum Juli des Folgejahres (für 2023 gilt noch die Verlängerung bis 02. September 2024).

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Hinweis zur Digitalisierung

Die Erstellung von komplexen Steuererklärungen (Einkünfte als Freiberufler oder Gewerbebetrieb) erfolgt bei uns hauptsächlich digitalisiert. Dies hat den Vorteil, dass sich für unsere Klienten die Fahrt in unsere Kanzlei und Terminabsprachen erübrigen, andererseits können wir Ihre Einkommensteuererklärung effizienter und rascher erstellen.

  • Sie erhalten nach der Beauftragung eine Auflistung, mit welcher wir Angaben zu Ihrer privaten / beruflichen Situation erfragen. Diese Angaben benötigen wir zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.
     

  • Wir prüfen die Angaben und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden.
     

  • Die notwendigen Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigungen beider Ehegatten, Steuerbescheid des Vorjahres und drgl.) können Sie bei Beantwortung unserer Auflistung  als PDF-Scan per Mail zustellen: info@wernli-steuerberatung.de.

    Wahlweise können Sie die Unterlagen auch über eine Cloud oder postalisch zur Verfügung stellen. Unabhängig, auf welchem Kanal Sie die Unterlagen übermitteln – der Transport Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt. Selbstverständlich können Sie uns die Unterlagen wahlweise postalisch zusenden – in diesem Fall kann die Bearbeitung Ihres Auftrags einige Tage mehr in Anspruch nehmen.

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