Ihr digitaler Steuerberater
Willkommen bei der international tätigen Wernli Steuerberatungskanzlei im Herzen Frankfurts.
Bundesweit betreuen wir Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter), Freiberufler (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtsanwälte, Heilpraktiker) sowie Unternehmen in allen Rechtsformen (GmbHs, UGs) umfassend in steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auch auf die Schweiz.
Unsere Schwerpunkte
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Kryptowährungen
(Bitcoin, Ethereum, Dogecoin, Cardano, Ripple,...) -
Buchhaltung und Jahresabschluss
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E-Commerce und Onlinehandel
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Steuererklärungen
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Besteuerung von Grenzgänger
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Besteuerung von Kapitalerträgen
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Influencer, eSports-Profis,...
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Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren
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strafbefreienden Selbstanzeigen
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Internationale Entsendungen (assignments)
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Dienstleistungen mit Bezug zur Schweiz
Services
Steuererklärungen
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Steuererklärungen für Einzelunternehmen (Einnahmenüberschussrechnung EÜR, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen), Steuererklärungen für Unternehmen wie GmbHs und UGs (Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererkärungen) sowie Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen.
Der Prozess erfolgt vollständig digital. Die Unterlagen können als PDF per E-Mail, Cloud-Sharing oder postalisch zugesandt werden. Fragen erörtern wir telefonisch oder per Videotelefonie (Zoom / Teams).
Internationales Steuerrecht
Wir sind Experten in der Beratung von internationalen Entsendungen, Grenzgängern, Wochenaufenthalter, Dienstreisen und Telearbeit / Homeoffice in verschiedenen Staaten.
Für Arbeitnehmer bieten wir:
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Steuererklärungen in DE & der CH
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Antrag auf Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer in DE / Quellensteuer in der CH
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Quellensteuerprüfung in der CH
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Bestimmung der geltenden Sozialgesetzgebung
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allgemeine Steuerberatung
Für Arbeitgeber bieten wir:
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Gutachten
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Prüfung der Lohnsteuerpflicht
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Steueranträge, zum Beispiel Antrag auf Verzicht des Einbezahlts auf Lohnsteuer laut Doppelbesteuerungsabkommen
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Meldung über nicht lohnbesteuerten Arbeitslohn nach §41c EStG
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Bestimmung der geltenden Sozialgesetzgebung
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A1-Anträge und Anträge auf Ausnahmevereinbarungen bei Sozialbehörden
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allgemeine arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beratung
Sozialversicherung
Wir beraten Arbeitgeber und entsandte Arbeitnehmer zu den geltenden Rechtsvorschriften.
Eine Entsendung bedarf einer gründlichen Planung nicht nur im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen, sondern auch im Hinblick auf die Sozialgesetzgebung.
Wir prüfen, ob Sie in der Sozialgesetzgebung Ihres Heimatstaates bleiben können oder ob Sie gesetzliche Beiträge an das Sozialsystem Ihres Gastlandes zahlen müssen.